Viele Länder verlangen bei Einreise von Staatsbürgern
anderer Nationen außer einem gültigen Reisepass
ein
Einreisevisum (pl. Einreisevisa, engl. "visa",
pl. "visas"), etliche auch ein Rückflugnachweis
(s.u.).
Oft wird der Visumsantrag im Flugzeug sitzend ausgefüllt,
das Touristenvisum selbst bei Einreise problemlos gewährt ("visa on arrival").
Das gilt
jedoch nicht überall, nicht für jede Nationalität und hängt in manchen Ländern auch davon ab, ob man per Flug oder über Land / See einreist!
>90% aller Visumsfragen
im WRF für alle Länder beantworten sich in den nächsten
5 Zeilen:
Aktuellste und offiziellste Informationsquellen
für Visa- und
Einreisebestimmungen (auch für Tiere, z.B. Einreisebestimmungen
für Hunde) sind weltweit für
alle Länder:
-
für Deutsche die Webseite
des Auswärtigen
Amtes www.auswaertiges-amt.de (AA),
- für Schweizer das
Eidgenössische Departement für
Auswärtige
Angelegenheiten EDA
- für Österreicher das Österreichische
Aussenministerium www.bmaa.gv.at/ ,
in Verbindung mit den dort verlinkten Adressen
der inländischen Vertretungen des jeweiligen Auslandes.
Damit solltest Du eigentlich fast alle Deine Visumsfragen (auch die
der Notwendigkeit eines Rückreisetickets, s.u.) schnell selbst klären
können.
Reisebüros und Fluggesellschaften nutzen zum Nachschlagen der für
eine Auslandsreise erforderlichen Reisedokumente und Gesundheitsvoraussetzungen
den TIMATIC
(s.u.).
Besonders kompliziert sind
die Einreisebestimmungen derjenigen Länder, die sich außenpolitisch
so verhalten, dass sie inländisch mehr Sicherheit
produzieren müssen.
Auf manchen Botschaftsseiten (z.B. USA)
muss man sich deshalb ganz schön durchwühlen, bis man die Antwort auf
seine
Einreisefrage
findet...
Auch bei einem Stopp-Over wird man in den USA inzwischen erkennungsdienstlich so behandelt, als wolle man die USA besuchen, d.h. Transit ist in den USA de facto abgeschafft worden.
Auch weltreisend im Ausland unterwegs erhält man selbstverständlich
Einreisevisa (oftmals billiger und inkl. Lokalkolorit der örtlichen
Visumsstelle) in den örtlichen Konsulaten des avisierten
Einreiselandes.
Die meisten Botschaften
haben ebenfalls eine Konsularabteilung.
Existiert im momentanen Reiseland ein Konsulat, kannst Du Dein
Visum für das Wunscheinreiseland (nach den für Deine Nationalität
geltenden Einreisebestimmungen) auch dort beantragen und bekommen.
Vorsicht:
Kein Land hat konsularische Vertretungen in allen Ländern!
Deshalb ist bei bekannter Fernreiseroute die Abklärung, in welchem Ausland man ein Visum braucht und wo man es sich zweckmäßiger Weise besorgt neben einer rechtzeitigen Impfplanung das Herzstück einer Weltreisevorbereitung.
Links
zu Botschaften und Konsulaten (
Unterschied?)
aller Länder überall weltweit
embassies
worldwide. Weitere Immigration-Links siehe
Weltreise-Links.
Wer sich Visa teilweise erst weltreisend unterwegs besorgen möchte sollte bedenken, dass dies oft mehrere Tage dauern kann und dazu meist ein Reisepass und Passfotos abgegeben werden müssen, sodass ggf. die Anschaffung eines Zweitpasses notwändig werden kann, siehe
Zwei deutsche Reisepässe - sinnvoll und notwendig?
Persönliche Erfahrungen zu vielen
Auslandskonsulaten lassen sich über die
WRF-Suche finden.
Weiterreisenachweis
- Rückreisenachweis - Rückflugticket:
Viele Länder (welche, s.o.) verlangen bei Einreise
bzw. zur Ausstellung eines Visums (auch visa on Arrival) einen Weiterreisenachweis (bzw. gleich einen Rückreisenachweis
bis

ins Heimatland, weil ein Weiterreiseticket das Immigrationsproblem
nur ins nächste
Land verlagert).
Dieser Weiter- Rückreisenachweis muss in der Zeitspanne liegen, für die man bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt.
Wer im Voraus ein Visum beantragt und bekommen hat, braucht keinen separaten Weiterreisenachweis / Rückflugticket mehr!
Etliche Länder verlangen einen Rückreisenachweis zwar bei Flug-, nicht aber bei Einreise über Landweg: Deutsche siehe
AA., vergleichbare Instanz anderer Länder
Weltreise-Links.
Eine unerwartete Tücke kann den Flugreisenden bzgl. der Rückflug-Nachweis-Frage beim Abflug am Check-In-Schalter der Airline erwarten:
IATA-Fluggesellschaften prüfen beim check-in oft, ob die in ihrer Datenbank
IATA-TIMATIC vermerkten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind und können ihren Transportauftrag verweigern, wenn das nicht der Fall ist.
In der Regel entsprechen die Angaben in der
TIMATIC-Datenbank den Einreisebestimmungen des Auswaertigen Amts resp. EDA, bmaa), aber gerade in Bezug auf den Rückreisenachweis nicht immer!. Daher im Zweifelfall auch im Timatic nachsehen dessen Datenbank
hier über Star Alliance abgerufen werden kann.
Globetrotter mit RTW-Tickets besitzen damit für alle auf der Weltreiseroute liegenden Länder einen Rückreisenachweis. Immer wieder erleben wir frustriert unterwegs in der Immigrations- Patsche sitzende Weltreisende, die sich von Reisepraxis-fremden Weltreiseinfoseiten zum Kauf angeblich günstigerer Einzeltickets für ihre Weltreise motivieren ließen...
Bevor Du aber an diesen Rückreisenachweis-Klauseln verzweifelst, lies im WRF:
Rückreisenachweis
- die Lösung.
Visum-Antrag, Visum-Formular ausfüllen:
Die größte

Verunsicherung beim Ausfüllen eines Visumsformulars, egal ob bei vor-beantragten Visa oder bei Komplettierung eines Visa on Arrival im Flugzeug, besteht beim Individualreisenden meist bei der Immigrationsfrage: "
Adresse im Reiseland" ("address in visa-country"). Denn als Globetrotter hat man bei Ankunft oft noch keine Ahnung, wo man die erste Nacht verbringen wird.
Die Lösung:
Feld nicht frei lassen, das provoziert sicher Nachfragen beim Immigrationsbeamten!
Einfach irgendeine (bestehende) Unterkunftsadresse (z.B. aus dem
Weltreise Workshop Unterkunftsuche, aus dem Reiseführer oder vom Sitznachbarn) eintragen.
"Hilton Hotel" ist auch ein Eintrag, der vielerorts gut funktioniert.
Dieser Eintrag im Einreiseformular ist schließlich fast nirgends bindend - und man kann sich immer mal spontan umentscheiden.
- Sollte Dir ein Einreiseformular / Visantrag mal nur in einer Dir unbekannten Sprache vorliegen:
In Deutschland ansässige Botschaften (s.u.) bieten Visaantragsformulare u.ä. oft als Download in deutscher Sprache an.
Visum: Gültigkeitsdauer <-> Aufenthaltsdauer
Zwei Datumsangaben sind bei Visa wichtig und zu unterscheiden:
-
Genehmigte Aufenhaltsdauer = Die Zeit, in der man im Visum gebenden Gastland dank des Visums verbringen kann
-
Visum-Gültigkeitsdauer: Da oftmals der genaue Einreisezeitpunkt nicht bekannt ist, haben Visa gemeinhin einen Gültigkeitszeitraum, während dessen man im Reiseland einreisen kann, um danach die ab Einreise laufende genehmigte Aufenthaltsdauer im Urlaubsland verbringen zu können.
Professioneller
Visumdienst?
Wie
gesagt, für die meisten Länder brauchen Deutsche kein
Visum im Voraus zu beantragen.
Auch für die Restlichen kann man sich den Formularkram mit
dem Konsulat sparen, wenn man gegen Bezahlung einen professionellen
Visumsdienst mit
der Beantragung seines Visums beauftragt.
Adressen
von Visadiensten
Weltreise-Links ,
Erfahrungen damit:
WRF-Suche.
Visumslaufzeit zu kurz für geplanten Aufenthalt? - Visumsverlängerung!
Keine Panik: Immer
mehr Länder gehen dazu über, (bei Einreise) zunächst Visa für einen
Teilzeitraum zu gewähren, die man später staatssäckelfüllend verlängern
kann. Wiederkehrende Gänge zur Immigration
zwecks Aufenthaltsverlängerung sind für viele Expats ein 3-6 monatlich wiederkehrendes Ritual, zu dem man typischer Weise neben dem (noch > 6 Monate gültigen) Reisepass mit Visum auch 2 Passbilder, einen Weiterreisenachweis und Bargeld (Kreditkarten werden meist nicht akzeptiert) zur Immigraionsbehörde mitbringen muss.
- Visum laut auswaertiges-amt.de nicht verlängerbar?
Manche
Länder unterscheiden auch bei touristischem Aufenthalt verschiedene
Visumsarten und gelegentlich sind z.B. "Visa on Arrival",
deren Formblätter man erst im Flugzeug ausfüllt und die
dann vom Immigrationsbeamten als Stempel in den Reisepass gedrückt
werden, nicht verlängerbar.
Bevor sie auslaufen kann man sich
in aller Regel aber bei der Immigration vor Ort ein Anschlußvisum
besorgen.
Alternative zur regulären Visumsverlängerung ist die
mancherorts billig durchführbare vorübergehende Ausreise
ins Nachbarland (z.B. für eine Nacht engl. "visa run"), um
dann bei Wieder-Einreise ein neues Einreisevisum zu erhalten. Manche
Länder
schreiben auch eine etwas längere
Mindestaufenthaltszeit (meist 2-3 Tage ) im Ausland vor, bevor
man wieder einreisen kann. Einige Länder (z.B. Thailand) begrenzen
auch die jährliche maximale Aufenthaltszeit.
Aber das steht alles
detailliert in o.g. Quellen und im Weltreiseforum - brauchst nur lesen.
Sonderfall
Mitsegeln "Hand gegen Koje":
Zum Einreise-Spezialfall Mitsegeln "Hand gegen
Koje"
Kreuzfahrtalmanach-Immigration.
Touristenvisum - Arbeitsvisum:
In vielen Ländern schließt ein Touristenvisum
die Aufnahme
jeglicher
Tätigkeit, einschließlich unbezahlter, aus.
Der Aberglaube, man brauche für unentgeldete Tätigkeit
im Ausland generell kein Arbeitsvisum, kann da je nach Politik
und Verwaltungsgrad des Gastlandes unangenehme
Folgen haben. Auch dazu findest Du Details über die o.g. Einreiselinks, die Erfahrungen anderer über die
WRF-Suche.
Visum
beim Working Holiday-Programm bzw. WWOOFen?
- Um gewünschte, klar definierte Ausnahmen von obiger Touristenvisa
- Arbeitsvisaregelung zu machen, haben manche Länder,
allen voran Australien, Neuseeland, Kanada und Japan ein "
Working
Holiday-Abkommen"
mit Deutschland geschlossen und gewähren unter bestimmten Voraussetzungen
Working Holiday
Visa (WHV) oder Work & Travel Visa. Diese ermöglichen typischer Weise eine Aufenthaltsdauer von
bis zu einem Jahr im Gastland - und die Aufnahme einer bezahlten Arbeit während dieser Zeit.
- Die wichtigste Internetadresse
zum
WWOOFen (Hand gegen Koje- Aufenthalte) lautet
www.wwoof.org;
über sie erfährst Du auch die (Visa-) Modalitäten
der einzelnen
Länder
mit nationalem WWOOF-Programm.
Man braucht keinen kommerziellen Vermittler, um an Work & Travel teilzunehmen! Alle nötigen Infos, Links und Erfahrungen dazu stehen im Weltreiseforum!

Unterwegs
im Ausland Arbeiten, WWOOFen, Praktika, Volontariate etc.
Unterschiede und Aufgabenbereiche von Botschaften und Konsulaten:
Für Einreisebelange zuständige Ländervertetungen
im Ausland sind die Konsulate.
Eine Botschaft (sie ist die
einmalig pro Ausland vorhandenen ständige diplomatische Vertretung)
beherbergt i.d.R. auch eine Konsularabteilung.
Das deutsche Auswärtige Amt erklärt Aufgaben
und Adressen des konsularischen Dienstes.
Hier haben wir die unterschiedlichen Aufgabenbereiche
von Botschaften und Konsulaten gefunden.
Noch Visumsfragen?
Zu den jetzt noch offenen Einreisefragen existieren meist
schon Antworten im
WRF-Suche.