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Grundwissen VisaGrundwissen Einreisebestimmungen & Visa:



- Antwort auf 90% aller Visumsfragen
- Visum für ein Ausland in anderem Ausland beantragbar? 
- Professioneller Visadienst?
- Visumslaufzeit zu kurz für geplanten Aufenthalt?
- Sonderfall Mitsegeln "Hand gegen Koje" 
- Touristenvisum - Arbeitsvisum?
- Sonderfall WWOOFen & Working Holiday 
- Sonstige Einreisefrage?
- Unterschied Konsulat - Botschaft
- Rückreisenachweis - Weiterreisenachweis

VisumsfragenAntworten zu Visum - Visa Fragen weltweit:

Viele Länder verlangen bei Einreise von Staatsbürgern anderer Nationen außer einem gültigen Reisepass ein Einreisevisum (pl. Einreisevisa, engl. "visa", pl. "visas"), etliche auch ein Rückflugnachweis (s.u.).
Oft wird der Visumsantrag im Flugzeug sitzend ausgefüllt, das Touristenvisum selbst bei Einreise problemlos gewährt.
Das gilt jedoch nicht überall, nicht für jede Nationalität und hängt in manchen Ländern auch davon ab, ob man per Flug oder über Land / See einreist!

>90% aller Visumsfragen im WRF für alle Länder beantworten sich in den nächsten 5 Zeilen:

Aktuellste und offiziellste Informationsquellen für Visa- und Einreisebestimmungen (auch für Tiere, z.B. Einreisebestimmungen für Hunde) sind weltweit für alle Länder:
- für Deutsche die Webseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de,
- für Schweizer das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA
- für Österreicher das Österreichische Aussenministerium www.bmaa.gv.at/ ,
in Verbindung mit den dort verlinkten Adressen der inländischen Vertretungen des jeweiligen Auslandes.
Damit solltest Du eigentlich fast alle Deine Visumsfragen (auch die der Notwendigkeit eines Rückreisetickets, s.u.) schnell selbst klären können.
Reisebüros und Fluggesellschaften nutzen zum Nachschlagen der für eine Auslandsreise erforderlichen Reisedokumente und Gesundheitsvoraussetzungen auch gerne den TIMATIC von Skyteam.

Für einen Stopp-Over, also einen Aufenthalt, bei dem Du den Transitbereich des Flughafens nicht verlässt, brauchst Du niemals ein Visum im Voraus zu beantragen!

Besonders kompliziert sind die Einreisebestimmungen derjenigen Länder, die sich außenpolitisch so verhalten, dass sie inländisch mehr Sicherheit produzieren müssen.
Auf manchen Botschaftsseiten (z.B. USA) muss man sich deshalb ganz schön durchwühlen, bis man die Antwort auf seine Einreisefrage findet...
Auch bei einem Stopp-Over wird man in den USA inzwischen erkennungsdienstlich so behandelt, als wolle man die USA besuchen, d.h. Transit ist in den USA de facto abgeschafft worden.

Erfahrungswerte zu Ländern mit unüblichen Visabestimmungen (z.B. Russland, Kuba,...) stehen bereits im Suchen!


Visum für ein Ausland in einem anderen Ausland besorgen?

Auch weltreisend im Ausland unterwegs erhält man selbstverständlich Einreisevisa (oftmals billiger und inkl. Lokalkolorit der örtlichen Visumsstelle) in den örtlichen Konsulaten des avisierten Einreiselandes.
Die meisten Botschaften haben ebenfalls eine Konsularabteilung.
Existiert im momentanen Reiseland ein Konsulat, kannst Du Dein Visum für das Wunscheinreiseland (nach den für Deine Nationalität geltenden Einreisebestimmungen) auch dort beantragen und bekommen (Reisepass & Passfotos vonnöten).
Einer von mehreren Links dazu aus den Weltreise-Links:
Links zu Botschaften und Konsulaten (Unterschied?) aller Länder überall weltweit   embassies worldwide.


VisumsfragenWeiterreisenachweis - Rückreisenachweis - Rückflugticket:


Viele Länder (welche, s.o.) verlangen bei Einreise bzw. zur Ausstellung eines Visums einen Weiterreisenachweis (bzw. gleich einen Rückreisenachweis bis ins Heimatland, weil ein Weiterreiseticket das Immigrationsproblem nur ins nächste Land verlagert).
Bereits die Fluggesellschaften kontrollieren beim Einchecken, ob ein entsprechendes Rückflugticket (oder Visum) vorliegt.
Wer ein Visum hat, braucht also keinen separaten Weiterreisenachweis / Rückfluticket mehr!
Eine unerwartete Tücke kann den Flugreisenden bzgl. der Rückflug-Nachweis-Frage beim Abflug am Check-In-Schalter der Airline erwarten:
IATA-Fluggesellschaften prüfen beim check-in oft, ob die in ihrer Datenbank IATA-TIMATIC vermerkten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind und können ihren Transportauftrag verweigern, wenn das nicht der Fall ist.
In der Regel entsprechen die TIMATIC-Datenbank den Einreisebestimmungen des Auswaertigen Amts resp. EDA, bmaa), aber gerade in Bezug auf den Rückreisenachweis nicht immer!. Daher im Zweifelfall auch im Timatic nachsehen.
Bevor Du aber an diesen Rückreisenachweis-Klauseln verzweifelst, lies im WRF: Rückreisenachweis - die Lösung.

Professioneller Visumdienst?

Wie gesagt, für die meisten Länder brauchen Deutsche kein Visum im Voraus zu beantragen.
Auch für die Restlichen kann man sich den Formularkram mit dem Konsulat sparen, wenn man gegen Bezahlung einen professionellen Visumsdienst mit der Beantragung seines Visums beauftragt. Adressen von Visadiensten Weltreise-Links , Erfahrungen damit: WRF-Suche.  


Visumslaufzeit zu kurz für geplanten Aufenthalt?


Keine Panik: Immer mehr Länder gehen dazu über, (bei Einreise) zunächst Visa für einen Teilzeitraum zu gewähren, die man später staatssäckelfüllend verlängern kann. Wiederkehrende Gänge zur Immigration sind für viele Expats ein 3-6 monatlich wiederkehrendes Ritual.
- Visum laut auswaertiges-amt.de nicht verlängerbar?
Manche Länder unterscheiden auch bei touristischem Aufenthalt verschiedene Visumsarten und gelegentlich sind z.B. "Visa on Arrival", deren Formblätter man erst im Flugzeug ausfüllt und die dann vom Immigrationsbeamten als Stempel in den Reisepass gedrückt werden, nicht verlängerbar.
Bevor sie auslaufen kann man sich in aller Regel aber bei der Immigration vor Ort ein Anschlußvisum besorgen.
Alternative zur regulären Visumsverlängerung ist die mancherorts billig durchführbare vorübergehende Ausreise ins Nachbarland (z.B. für eine Nacht engl. "visa run"), um dann bei Wieder-Einreise ein neues Einreisevisum zu erhalten. Manche Länder schreiben auch eine etwas längere Mindestaufenthaltszeit (meist 2-3 Tage ) im Ausland vor, bevor man wieder einreisen kann. Einige Länder (z.B. Thailand) begrenzen auch die jährliche maximale Aufenthaltszeit.
Aber das steht alles detailliert in o.g. Quellen - brauchst nur lesen.


Sonderfall Mitsegeln "Hand gegen Koje":

Zum Einreise-Spezialfall Mitsegeln "Hand gegen Koje" Kreuzfahrtalmanach-Immigration.


Touristenvisum - Arbeitsvisum:
In vielen Ländern schließt ein Touristenvisum die Aufnahme jeglicher Tätigkeit, einschließlich unbezahlter, aus. Der Aberglaube, man brauche für unentgeldete Tätigkeit im Ausland generell kein Arbeitsvisum, kann da je nach Politik und Verwaltungsgrad des Gastlandes unangenehme Folgen haben. Auch dazu findest Du Details über die o.g. Einreiselinks.


Visum beim Working Holiday-Programm bzw. WWOOFen?
- Um gewünschte, klar definierte Ausnahmen von obiger Touristenvisa - Arbeitsvisaregelung zu machen, haben manche Länder, allen voran Australien, Neuseeland und Japan ein "Working Holiday-Abkommen" mit Deutschland geschlossen und gewähren Working Holiday Visa.
- Die wichtigste Internetadresse zum WWOOFen lautet www.wwoof.org; über sie erfährst Du auch die (Visa-) Modalitäten der einzelnen Länder mit nationalem WWOOF-Programm.
Man braucht keinen kommerziellen Vermittler, um an diesen Programmen teilzunehmen!
Unterwegs im Ausland Arbeiten, WWOOFen, Praktika, Volontariate etc.

Unterschiede und Aufgabenbereiche von Botschaften und Konsulaten:


Für Einreisebelange zuständige Ländervertetungen im Ausland sind die Konsulate.
Eine Botschaft (sie ist die einmalig pro Ausland vorhandenen ständige diplomatische Vertretung) beherbergt i.d.R. auch eine Konsularabteilung.
Das deutsche Auswärtige Amt erklärt Aufgaben und Adressen des konsularischen Dienstes.
Hier haben wir die unterschiedlichen Aufgabenbereiche von Botschaften und Konsulaten gefunden.


Noch Visumsfragen?

Zu den jetzt noch offenen Einreisefragen existieren meist schon Antworten im WRF-Suche.

VisumsfragenGeldwerter Tipp:

Für EU-Bürger genügt ein Rückflugticket in irgendein europäisches Land, was den Preis eines "Alibi-Tickets" z.B. in der Südsee oder der Karibik erheblich(!) reduzieren kann.

Für Langzeitaufenthalte und manche Länder genügt an Stelle des Rückreisenachweises auch der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
In einigen Ländern Südostasiens und Südamerika reicht dafür meist die Vorlage einer gültigen Kreditkarte.
Wie hoch andernfalls der Geldbetrag (pro Aufenthaltsmonat) etwa ist und wie der Nachweis ausreichender Geldmittel erbracht werden soll, ist meist den beim auswärtigen Amt bzw. EDA genannten nationalen Immigrationsseiten und der Beantwortung entsprechend länderspezifischer Fragen im Weltreiseforum zu entnehmen.
Manche Länder nennen aber für den "Nachweis ausreichender Mittel" gar keinen Geldbetrag.
Pauschalisierend über den erfahrenen Daumen gepeilt reicht der Nachweis eines verfügbaren Finanzrahmens zwischen 700-1000€ pro Reisemonat aus.

Visumsfragen Wichtig für alle Länder und Einreisesituationen:

Egal wie und wo Du den Einreisestempel, das Visum, den Vermerk im Reisepass bekommen hast:
Überprüfe direkt nach Erhalt, was da in Deinem Reisepass steht!
Auch Immigrationsbedienstete machen manchmal Fehler und sind nicht vor Missverständnissen gefeit!
Eine rechtzeitige Überprüfung, ob die Dir gewährte Aufenthaltsgenehmigung tatsächlich Deinen Erwartungen und Deinem Antrag entspricht, kann Dich vor unerwartetem Ärger und unnötiger Rennerei schützen! (siehe dazu z.B. Weltreiseforum Thailand: Falscher Visastempel - Hilfe!)



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